Jus Primae Noctis et Castigatio

Mittelalterliches Liebesleben im Hegau

Von Libertinos

Alte Chroniken aus dem Mittelalter berichten von einem „jus primae noctis“ – dem Recht der ersten Nacht des Herren gegenüber seinen Unfreien, wenn diese heiraten wollten. Ob es jemals in der Form wahrgenommen wurde, dass der Herr der Unfreien statt des Bräutigams die Braut entjungfert hat, ist unter Historikern umstritten.

Auch sprechen alte Überlieferungen von unterschiedlichen Ausprägungen und Abwandlungen, zum Beispiel in der Form eines „jus primae castigatio“, dem Recht zur ersten Züchtigung der Braut, als Symbol der Übertragung der Munt (Vormundschaft) vom Brautvater auf den zukünftigen Ehemann.

Ziemlich sicher ist, dass es sich um einen vorchristlichen Brauch handelt, der daher im Mittelalter mit Sicherheit im Spannungsfeld zwischen weltlichen und kirchlichen Mächten stand.

Davon handeln die folgenden Geschichten:

Schachlektionen

Ein erfahrener Ritter unterweist seinen jungen Knappen in den Gebräuchen des ritterlichen Liebeslebens.


Ehernes Brauchtum

Ritter und Mönch diskutieren ihre unterschiedlichen Auffassungen althergebrachten Brauchtums.


Das Rösle vom Litzelweiher

Ein heißer Tag im Hegau endet mit einer ebenso heißen Nacht in einem Burgzimmer.


Bauernschlau

Widerspenstige Bauern versuchen ihre Herren um deren althergebrachtes Recht zu bringen.


Die Lust der Wendelgard

Eine von der Schönheitsgöttin vernachlässigte Edelfrau versteht es die Sinnenlust auf ihre Weise zu leben.

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